Wie finanziert sich die Diözese Würzburg?
Die Diözese Würzburg finanziert sich ganz überwiegend aus der Kirchensteuer, den Abgaben ihrer Mitglieder. Weiter tragen auch Vermögenserträge und so genannte Staatsleistungen zu den Kirchenfinanzen bei. Hinzu kommen Spenden und Kollekten. Ordensgemeinschaften in der Diözese Würzburg erhalten keine Kirchensteuermittel. Sie finanzieren sich und ihr Engagement im religiösen und sozialen Bereich im Wesentlichen durch ihre Arbeit und Spenden.
Welche Staatsleistungen erbringt der Staat für die Kirche?
Staatsleistungen sind finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen. Zu den Staatsleistungen zählen alle Zuwendungen, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhen und ihren Ursprung im Wesentlichen im 19. Jahrhundert haben. Bei den Staatsleistungen infolge der Säkularisierung handelt es sich heute unter anderem um Zahlungen (Dotationen) für den Personal- und Sachbedarf der Diözesanleitung, für die Ausbildung, Besoldung und Versorgung der Geistlichen, aber auch anderer Kirchenbediensteter. Hinzu kommen Staatsleistungen aufgrund von Baulastverpflichtungen.
Was sind Subventionen?
Etwas ganz anderes sind die Subventionen. Sie sind keine Staatsleistungen im beschriebenen Sinn, sondern Zahlungen des Staates zur Förderung eines bestimmten Zweckes, der im öffentlichen Interesse liegt. Subventionen erfolgen wegen einer öffentlichen Aufgabe. Staatliche, insbesondere auch kommunale Subventionen haben nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft zum Adressaten, sondern als Träger zum Beispiel von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Beratungsstellen. Sie erfolgen zweckgebunden und fließen grundsätzlich in gleicher Weise auch an nichtkirchliche Träger. Der Eigenbeitrag der Kirche stellt eine erhebliche Entlastung der öffentlichen Haushalte und eine Leistung der Kirchenmitglieder für die Allgemeinheit dar.
Braucht die Kirche eigenes Vermögen?
Die Kirche braucht Vermögen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Jedes kirchliche Vermögen dient einem Zweck. Nach dem Kirchenrecht gehören dazu gottesdienstliche Zwecke, Gehalts- und Unterhaltsleistungen sowie die Glaubensausübung und sozial-karitative Aufgaben. An diese Zwecke ist die Kirche gebunden, wenn sie über Vermögen verfügt. Sie bedingen aber auch die Besonderheit kirchlichen Vermögens, das im Wesentlichen aus Objekten wie Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindezentren, Kindergärten, Schulen, Bildungshäusern, Altenheimen, Sozialstationen oder Friedhöfen besteht.
Wird der Diözesanhaushalt öffentlich gemacht?
Im Bistum Würzburg findet jährlich zu Beginn des Jahres eine Pressekonferenz zur Vorstellung des Haushaltsplans statt. Außerdem stellt die Diözese einen Flyer mit Informationen zum Haushalt den Katholiken im Bistum zur Verfügung.
Woraus setzt sich das Finanzanlagevermögen des Bischöflichen Stuhls zusammen?
Das Finanzanlagevermögen umfasst einen Anlagenmix von festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Investmentfonds, Beteiligungen an Unternehmen und Immobilienfonds, beispielsweise der Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft. Der Bischöfliche Stuhl verfügt im Einzelnen über folgende Unternehmensbeteiligungen: SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH (Tochtergesellschaft des Bischöflichen Stuhls) in Höhe von 10.000.000 Euro, ECHTER Würzburg, Fränkische Gesellschaftsdruckerei und Verlag GmbH in Höhe von 168.480 Euro, Vinzenz Druckerei und Buchbinderei GmbH in Höhe von 150.000,01 Euro, St. Bruno-Werk eG in Höhe von 780 Euro und LIGA-Bank eG,Regensburg in Höhe von 5.000 Euro. (Stand 31.12.2019)
Gibt es auch Unternehmensbeteiligungen der Diözese Würzburg?
Unternehmensbeteiligungen gibt es bei der Caritas-Einrichtungen gGmbH in Höhe von 76.693,78 Euro, ECHTER Würzburg, Fränkische Gesellschaftsdruckerei und Verlag GmbH in Höhe von 52.000 Euro, der Gesellschaft für Ostkirchenforschung mbH in Höhe von 25.000 Euro, bei der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) GmbH, Bonn in Höhe von 3.000 Euro, der Real Invest VI in Höhe von 79.400 Euro und der LIGA-Bank eG Regensburg in Höhe von 5.000 Euro und der Konpress eG, Frankfurt in Höhe von 818,06 Euro. (Stand 31.12.2019)